Winterdienst

Winterdienst Duisburg

Geräumt, bevor der erste Mieter aus dem Haus geht

Bei Schnee und Glätte zählt nicht, ob geräumt wurde, sondern wann. Wir übernehmen den Winterdienst für Gehwege, Zuwege, Hofflächen und Parkplätze in Duisburg – innerhalb der Zeiten, die Ihre Räum- und Streupflicht vorgibt.

Dazu gehört die Dokumentation: Wir halten fest, wann geräumt und gestreut wurde. Sollte es doch einmal zu einem Sturz kommen, haben Sie eine nachvollziehbare Grundlage.

Warum Kunden mit uns durch den Winter kommen

Ein Ansprechpartner

Planung, Rückfragen, Abrechnung — alles über dieselbe Person. Kein Weiterreichen zwischen Zuständigkeiten.

Verlässlich erreichbar

Bei Fragen oder kurzfristigen Änderungen bekommen Sie zeitnah eine Antwort — auch mitten in der Saison.

Kein Aufwand für Sie

Ist die Fläche einmal aufgenommen, läuft der Winterdienst ohne Ihr Zutun. Sie müssen nicht anrufen, wenn es schneit.

Feste Konditionen

Der Preis steht vor der Saison fest. Keine Zuschläge, weil ein Winter länger ausfällt als erwartet.

Welche Flächen wir im Winter betreuen

Geräumt wird dort, wo Menschen gehen und fahren:

Gehwege am Grundstück

der klassische Fall der Räumpflicht

Hauseingänge und Zuwege

bis zur Tür, zu Mülltonnen und Stellplätzen

Hofflächen und Innenhöfe

bei Wohnanlagen und Gewerbe

Parkplätze und Zufahrten

für Betriebe, Praxen und Ladenlokale

Treppen und Rampen

besonders rutschgefährdet, deshalb mit Vorrang

Notausgänge und Fluchtwege

auch bei geschlossenem Betrieb freizuhalten

So ist der Winterdienst organisiert

Der Ablauf steht vor der Saison fest, damit im Ernstfall niemand improvisieren muss:

01

Flächen und Prioritäten festlegen

Vor der Saison gehen wir das Objekt ab, halten die zu räumenden Flächen fest und legen die Reihenfolge fest.

02

Wetterlage im Blick

Wir verfolgen Vorhersage und Lage vor Ort. Bei angekündigtem Schneefall oder Frost ist Ihr Objekt eingeplant, bevor es losgeht.

03

Räumen

Der Schnee wird geräumt und so abgelagert, dass er weder Wege noch Zufahrten noch Abläufe blockiert.

04

Streuen

Gestreut wird passend zur Fläche und zu den örtlichen Vorgaben. Auf Gehwegen ist Streusalz vielerorts nur eingeschränkt zulässig, deshalb arbeiten wir überwiegend mit abstumpfenden Mitteln wie Splitt.

05

Nachkontrolle

Hält der Schneefall an oder gefriert es nach, wird nachgeräumt und nachgestreut. Wie oft das nötig ist, richtet sich nach Wetterlage und Vereinbarung.

06

Dokumentation

Jeder Einsatz wird mit Datum, Uhrzeit und Maßnahme festgehalten. Die Aufzeichnungen erhalten Sie auf Wunsch nach der Saison.

Winterdienst anfragen

Sagen Sie uns, welche Flächen betreut werden sollen — wir melden uns mit einem Angebot.

Häufige Fragen zum Winterdienst

Grundsätzlich liegt die Räum- und Streupflicht bei den Eigentümerinnen und Eigentümern; die Stadt überträgt sie über ihre Satzung auf die Anlieger. Sie lässt sich vertraglich an einen Dienstleister weitergeben, eine Kontrollpflicht bleibt aber bestehen.

Üblich sind werktags 7 bis 20 Uhr und an Sonn- und Feiertagen 9 bis 20 Uhr. Verbindlich ist die Satzung der Stadt Duisburg.

Auf Gehwegen ist Streusalz in vielen Kommunen nur in Ausnahmefällen erlaubt, etwa bei Eisregen oder an Treppen. Standard sind abstumpfende Mittel wie Splitt.

Dann sind wir vor Beginn des Zeitfensters vor Ort. Genau dafür ist der Saisonvertrag da: Ihre Fläche ist fest eingeplant.