Bei Schnee und Glätte zählt nicht, ob geräumt wurde, sondern wann. Wir übernehmen den Winterdienst für Gehwege, Zuwege, Hofflächen und Parkplätze in Duisburg – innerhalb der Zeiten, die Ihre Räum- und Streupflicht vorgibt.
Dazu gehört die Dokumentation: Wir halten fest, wann geräumt und gestreut wurde. Sollte es doch einmal zu einem Sturz kommen, haben Sie eine nachvollziehbare Grundlage.
Planung, Rückfragen, Abrechnung — alles über dieselbe Person. Kein Weiterreichen zwischen Zuständigkeiten.
Bei Fragen oder kurzfristigen Änderungen bekommen Sie zeitnah eine Antwort — auch mitten in der Saison.
Ist die Fläche einmal aufgenommen, läuft der Winterdienst ohne Ihr Zutun. Sie müssen nicht anrufen, wenn es schneit.
Der Preis steht vor der Saison fest. Keine Zuschläge, weil ein Winter länger ausfällt als erwartet.
Gehwege am Grundstück
der klassische Fall der Räumpflicht
Hauseingänge und Zuwege
bis zur Tür, zu Mülltonnen und Stellplätzen
Hofflächen und Innenhöfe
bei Wohnanlagen und Gewerbe
Parkplätze und Zufahrten
für Betriebe, Praxen und Ladenlokale
Treppen und Rampen
besonders rutschgefährdet, deshalb mit Vorrang
Notausgänge und Fluchtwege
auch bei geschlossenem Betrieb freizuhalten
Der Ablauf steht vor der Saison fest, damit im Ernstfall niemand improvisieren muss:
Sagen Sie uns, welche Flächen betreut werden sollen — wir melden uns mit einem Angebot.
Grundsätzlich liegt die Räum- und Streupflicht bei den Eigentümerinnen und Eigentümern; die Stadt überträgt sie über ihre Satzung auf die Anlieger. Sie lässt sich vertraglich an einen Dienstleister weitergeben, eine Kontrollpflicht bleibt aber bestehen.
Üblich sind werktags 7 bis 20 Uhr und an Sonn- und Feiertagen 9 bis 20 Uhr. Verbindlich ist die Satzung der Stadt Duisburg.
Auf Gehwegen ist Streusalz in vielen Kommunen nur in Ausnahmefällen erlaubt, etwa bei Eisregen oder an Treppen. Standard sind abstumpfende Mittel wie Splitt.
Dann sind wir vor Beginn des Zeitfensters vor Ort. Genau dafür ist der Saisonvertrag da: Ihre Fläche ist fest eingeplant.